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Ambulante Betreuung · Bahnhofstr. 5 · 26919 Brake
Telefon 0 44 01 – 59 76 oder 59 77

 

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu folgenden Themen:
Ambulante Betreuung – Was ist das?
Unser Betreuungsangebot
Die Rahmenbedingungen
Wer kann die Ambulante Betreuung in Anspruch nehmen?
Die Kosten
Ich interessiere mich für die Ambulante Betreuung – wie gehe ich vor?

 

 

Ambulante Betreuung – Was ist das?

Die Ambulante Betreuung ist ein Angebot für Frauen und Männer mit psychischen Erkrankungen. Diese Hilfe wird durch unsere Mitarbeiter bei Ihnen zu Hause und nach Ihren Bedürfnissen und Bedarfen erbracht. Im Einzelnen kann diese Hilfe sehr unterschiedlich sein: z.B. die kurzfristige und zeitlich begrenzte Unterstützung bei einer plötzlich auftretenden Lebenskrise oder die längerfristige Begleitung und Unterstützung im Alltag.

Unser Betreuungsangebot

Angebote der ambulanten Betreuung sind beispielsweise:
• Gesundheits(vor)sorge
• Bewältigung des Haushaltes: Einkaufshilfen, Unterstützung beim Kochen, bei der Wohnungsreinigung, bei der Wäschepflege, etc.
• Persönliche Unterstützung z.B. bei Behördengängen, Arztbesuchen, Wohnungssuche oder der Unterbringung in einer Wohngemeinschaft
• Bewältigung persönlicher Krisen (krankheitsbedingter, sozialer, familiärer oder beruflicher Art) durch Gespräche und Hilfe bei der Kontaktaufnahme zu geeigneten Therapieeinrichtungen.

Die Rahmenbedingungen

Personal: In der ambulanten Betreuung arbeiten ausnahmslos psychologisch, sozial- oder sonderpädagogisch ausgebildete Mitarbeiter.

Bezugsbetreuersystem: Wir arbeiten nach dem Bezugsbetreuersystem. Das bedeutet, dass jeder Hilfebedürftige für die Dauer der ambulanten Betreuung einen festen Ansprechpartner hat.

Dienstzeiten: Die Arbeitszeiten in der ambulanten Betreuung richten sich nach den Erfordernissen des Hilfebedürftigen mit Ausnahme der Samstage und Sonntage. Darüber hinaus ist unsere Betreuungs-
dienstleitung von
Montag – Donnerstag 9.00 – 16.30 Uhr
und Freitags 9.00 – 14.00 Uhr für Sie da.

Räumlichkeiten: Die ambulante Betreuung ist eine aufsuchende Betreuungsform und findet in der Regel in den Räumlichkeiten der Hilfebedürftigen statt.

Wer kann die ambulante Betreuung in Anspruch nehmen?

Das ambulante Betreuungsangebot der Sozialen Dienste Wesermarsch gGmbH ist auf den Personenkreis ausgerichtet, der im Sinne des §2 Abs. 1 SGB IX seelisch behindert ist bzw. eine seelische Behinderung zu entwickeln droht und der insofern Hilfen zur Eingliederung gemäß §§ 53,54 SGB XII in Verbindung mit § 55 SGB IX sowie § 92 SGB XII Hilfen zur Eingliederung erhalten kann.

Unter Beachtung des Grundsatzes der orts- und familiennahen Versorung können ausschließlich Personen aus dem Landkreis Wesermarsch in der ambulanten Betreuung betreut werden.

Die Kosten

Die Kosten werden in der Regel durch das Sozialamt des Landkreises übernommen. Bei der Antragstellung sind wir Ihnen gerne behilflich.

 

Ich interessiere mich für die ambulante Betreuung –
wie gehe ich vor?


Wenn Sie oder ein Verwandter oder Bekannter Interesse an der ambulanten Betreung haben, rufen Sie uns einfach an und/oder sprechen Sie auf unseren Anrufbeantworter. Wir melden uns dann bei Ihnen. Sie erreichen uns in unserer Geschäftsstelle unter Tel. 0 44 01 - 59 76 oder 59 77. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gern jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung, in dem wir alle Ihre Fragen in Ruhe besprechen können.

Einzugsbereich für die Arbeit der SDW
ist der gesamte Landkreis Wesermarsch