Ambulante
Betreuung · Bahnhofstr. 5 · 26919 Brake
Telefon 0 44 01 – 59 76 oder 59 77
Auf
dieser Seite finden Sie Informationen zu folgenden Themen:
• Ambulante Betreuung – Was ist das?
• Unser Betreuungsangebot
• Die Rahmenbedingungen
• Wer kann die Ambulante Betreuung in Anspruch nehmen?
• Die Kosten
• Ich interessiere mich für die Ambulante Betreuung
– wie gehe ich vor?

Ambulante
Betreuung – Was ist das?
Die Ambulante Betreuung ist ein Angebot für Frauen und Männer
mit psychischen Erkrankungen. Diese Hilfe wird durch unsere Mitarbeiter
bei Ihnen zu Hause und nach Ihren Bedürfnissen und Bedarfen erbracht.
Im Einzelnen kann diese Hilfe sehr unterschiedlich sein: z.B. die kurzfristige
und zeitlich begrenzte Unterstützung bei einer plötzlich auftretenden
Lebenskrise oder die längerfristige Begleitung und Unterstützung
im Alltag.

Unser
Betreuungsangebot
Angebote der ambulanten Betreuung sind beispielsweise:
• Gesundheits(vor)sorge
• Bewältigung des Haushaltes: Einkaufshilfen, Unterstützung
beim Kochen, bei der Wohnungsreinigung, bei der Wäschepflege, etc.
• Persönliche Unterstützung z.B. bei Behördengängen,
Arztbesuchen, Wohnungssuche oder der Unterbringung in einer Wohngemeinschaft
• Bewältigung persönlicher Krisen (krankheitsbedingter,
sozialer, familiärer oder beruflicher Art) durch Gespräche und
Hilfe bei der Kontaktaufnahme zu geeigneten Therapieeinrichtungen.

Die
Rahmenbedingungen
Personal: In der ambulanten Betreuung arbeiten ausnahmslos
psychologisch, sozial- oder sonderpädagogisch ausgebildete Mitarbeiter.
Bezugsbetreuersystem: Wir arbeiten nach dem Bezugsbetreuersystem.
Das bedeutet, dass jeder Hilfebedürftige für die Dauer der ambulanten
Betreuung einen festen Ansprechpartner hat.
Dienstzeiten: Die Arbeitszeiten in der ambulanten Betreuung
richten sich nach den Erfordernissen des Hilfebedürftigen mit Ausnahme
der Samstage und Sonntage. Darüber hinaus ist unsere Betreuungs-
dienstleitung von
Montag – Donnerstag 9.00 – 16.30 Uhr
und Freitags 9.00 – 14.00 Uhr für Sie da.
Räumlichkeiten: Die ambulante Betreuung ist eine
aufsuchende Betreuungsform und findet in der Regel in den Räumlichkeiten
der Hilfebedürftigen statt.

Wer
kann die ambulante Betreuung in Anspruch nehmen?
Das ambulante Betreuungsangebot der Sozialen Dienste Wesermarsch gGmbH
ist auf den Personenkreis ausgerichtet, der im Sinne des §2 Abs.
1 SGB IX seelisch behindert ist bzw. eine seelische Behinderung zu entwickeln
droht und der insofern Hilfen zur Eingliederung gemäß §§
53,54 SGB XII in Verbindung mit § 55 SGB IX sowie § 92 SGB XII
Hilfen zur Eingliederung erhalten kann.
Unter Beachtung des Grundsatzes der orts- und familiennahen Versorung
können ausschließlich Personen aus dem Landkreis Wesermarsch
in der ambulanten Betreuung betreut werden.

Die
Kosten
Die Kosten werden in der Regel durch das Sozialamt des Landkreises übernommen.
Bei der Antragstellung sind wir Ihnen gerne behilflich.
Ich
interessiere mich für die ambulante Betreuung –
wie gehe ich vor?
Wenn Sie oder ein Verwandter oder Bekannter Interesse an der ambulanten
Betreung haben, rufen Sie uns einfach an und/oder sprechen Sie auf unseren
Anrufbeantworter. Wir melden uns dann bei Ihnen. Sie erreichen uns in
unserer Geschäftsstelle unter Tel. 0 44 01 - 59 76 oder 59 77. Selbstverständlich
stehen wir Ihnen auch gern jederzeit für ein persönliches Gespräch
zur Verfügung, in dem wir alle Ihre Fragen in Ruhe besprechen können.

|